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Der Deutsche Fußballverband (DFB) sowie der württembergische Fußballverband (WFV) haben sich zur Entscheidungsfindung in Bezug auf die Fortführung der laufenden Spielzeit geäußert. Wir zitieren aus den Veröffentlichungen:

Aus dem Statement des DFB:

“Der Spielbetrieb im Amateurfußball ist derzeit bundesweit ausgesetzt. Da alle öffentlichen und privaten Sportanlagen für den Publikumsverkehr gesperrt sind, kann auch kein Trainingsbetrieb im Amateurbereich stattfinden. Dieser Anordnung ist im Sinne der Bekämpfung des Coronavirus’ streng Folge zu leisten.

Die fünfgleisige Männer-Regionalliga wird von den Regionalverbänden sowie der Regionalliga Südwest GbR organisiert. Für die Spielklassen darunter sind die einzelnen Landesverbände (insgesamt 21) zuständig. Auch hier gilt in Bezug auf mögliche Eingriffe in den Spielbetrieb durch den Coronavirus folgendes: Entscheidend sind die Verfügungen der zuständigen Gesundheitsbehörden, an ihnen wird sich streng orientiert.

Die Präsidenten der Regional- und Landesverbände haben im Rahmen ihrer jüngsten Sitzung deutschlandweit für den Amateurfußball beschlossen, den Spielbetrieb aufgrund der jeweiligen staatlichen Verfügungslagen bis auf Weiteres auszusetzen. Hier gilt ebenfalls, dass eine Fortsetzung des Spielbetriebs mindestens 14 Tage vorher angekündigt werden soll.

Die Regional- und Landesverbände sind bestrebt, möglichst einheitliche Lösungen für das weitere Vorgehen zu finden. Mit Blick auf die unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten und Voraussetzungen sind individuelle Entscheidungen und Maßnahmen der Landesverbände für ihre Wettbewerbe gleichwohl nicht ausgeschlossen. Aufgrund der föderalen Struktur des DFB ist jeder Verband in seinem Verbandsgebiet für den Amateurfußball statuarisch zuständig. (…)

Beim weiteren Vorgehen in Bezug auf den Amateurfußball wollen die Landesverbände bundesweit so abgestimmt wie möglich agieren. Individuelle Lösungen durch die Landesverbände sind in Anbetracht verschiedener regionaler Ausgangssituationen (z.B. mit Blick auf die unterschiedlichen Sommerferien) durchaus möglich. Auch die zum Teil unterschiedlichen Verfügungslagen in den einzelnen Ländern und Kommunen erschweren ein einheitliches Vorgehen.

Grundsätzlich liegt es im Interesse aller Vereine und Verbände, wenn Nachholtermine gefunden, alle Spiele der Saison 2019/20 ausgetragen und die Spielzeit regulär beendet werden könnte. Derzeit ist es allerdings nicht möglich, eine seriöse Einschätzung abzugeben, wann die Wiederaufnahme des Spielbetriebs in Einklang mit den Empfehlungen bzw. Vorgaben der zuständigen Behörden umzusetzen ist und ob dies noch in der aktuellen Spielzeit geschehen kann. Wenn es nötig ist, wird die Aussetzung erneut verlängert oder möglicherweise auch der Spielbetrieb der aktuellen Saison komplett eingestellt – immer abhängig und in Einklang mit der behördlichen Verfügungslage.”

Die gesamte Meldung des DFB gibt’s hier. 

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Aus dem Statement des WFV:

  • “Es gibt kein Szenario, das alle Beteiligten zufrieden stellen wird. Wenn zu den vorab vereinbarten Wettbewerbsbedingungen die Saison 2019/20 nicht zu Ende gespielt werden kann, resultieren daraus zahlreiche rechtliche Fragen. Diese lassen wir derzeit extern prüfen und rechnen mit Ergebnissen im Laufe der Woche. Erst dann wollen wir auf einer gesicherten Grundlage in die inhaltliche Diskussion gehen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir uns mit allen rechtlichen Argumenten erst gründlich auseinandersetzen wollen und müssen. Sowohl das Haftungsrisiko der Verbände als auch das persönliche der Entscheidungsträger machen dies erforderlich. Vor allem geht es uns aber darum, die Rechtpositionen der Vereine zu wahren. Deshalb ist ein sorgfältiges Vorgehen in dieser wichtigen Frage zwingend.
  • Erforderlich ist zudem eine detaillierte Abstimmung über das weitere Vorgehen mit den Trägern der übergeordneten Ligen. Auch dort gibt es noch keine Entscheidungen über den weiteren Saisonverlauf. Wenn wir isoliert vollendete Tatsachen schaffen, die später nicht in Einklang mit denen bspw. der Regionalliga Südwest gebracht werden können, gehen damit erhebliche rechtliche Probleme einher.
  • Auch eine Entscheidung über die Aussetzung des Spielbetriebs bis 15. August oder 1. September 2020 wäre zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Die Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg, die in der aktuellen Fassung erst am heutigen Tag in Kraft getreten ist, nennt im Moment den 3. Mai 2020 als Datum, bis zu dem es Einschränkungen des öffentlichen Lebens gibt, die auch die Austragung von Fußballspielen unmöglich machen. Eine belastbare Einschätzung, ob danach wieder gespielt werden kann, ist angesichts der dynamischen Entwicklungen nicht möglich. Nach unserer aktuellen Spielordnung dauert das Spieljahr bis 30. Juni 2020. Es erscheint rechtlich problematisch, bereits jetzt unwiderruflich darüber zu entscheiden, bis dahin auch dann nicht mehr zu spielen, sollte es rechtlich wieder möglich werden. Mit einer kompletten Aussetzung des Spielbetriebs und dem pauschalen Ausschluss von Alternativen wie bspw. Geisterspielen, würden wir zudem unsere Möglichkeiten, einen Landespokal-Sieger 2019/20 und damit den Teilnehmer am DFB-Pokal 2020/21 zu ermitteln, ohne zwingende Gründe erheblich einschränken. Dies wollen wir vermeiden.
  • Abwarten wollen wir außerdem die Beratungen zwischen Bund und Ministerpräsidenten am 30. April 2020, in deren Rahmen eine gemeinsame Position zum Sport entwickelt werden soll. Erst dann wird Klarheit herrschen, inwieweit das derzeitige Trainings- und Spielverbot im Fußball aufrechterhalten wird.” (…)

Die gesamte Meldung des WFV gibt’s hier. 

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